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+49 3583 5865575 betreuer@steffen-klaus.de

Die Entgegennahme, das Öffnen und Anhalten der Post sowie Entscheidungen über den Fernmeldeverkehr sind mir als Betreuer ohne Einwilligung des Betreuten nur gestattet, wenn das Gericht mir diesen Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen hat (§ 1896 Abs. 4 BGB).

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