Die Vermögenssorge hat den Zweck, die verfügbaren Mittel des Betroffenen so einzusetzen, dass dieser möglichst so leben kann, wie er es selbst entscheiden würde.
Die Vermögenssorge hat den Zweck, die verfügbaren Mittel des Betroffenen so einzusetzen, dass dieser möglichst so leben kann, wie er es selbst entscheiden würde.