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Prepaid-Karten nur noch mit Ausweis

Seit 1. Juli gibt es ein neues Anti-Terrorgesetz, welches die Ausweiskontrolle beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte voraussetzt.

Die bisherigen Pflichtangaben wie vollständiger Name, Adresse und Geburtsdatum reichen nicht mehr. Was für Mobilfunkverträge schon längst zu Realität geworden ist, gilt nun auch für SIM-Karten auf Guthabenbasis.

Die Umsetzung funktioniert übrigens noch nicht so gut. Ich hatte für einen Klienten eine „Freikarte“ bei Vodafone bestellt. Die Identifikation über Video-Chat war mangels Internetzugang nicht möglich. Deshalb verwies uns die Hotline von Vodafone an einen Ortsansässigen Shop. Doch dieser Verweigerte die Ausweisüberprüfung mit der Aussage, dass die Karte nicht in seinem Shop gekauft wurde. Ein sehr kundenunfreundliches Verhalten, imho. Was meint ihr dazu?

Steffen Klaus ist ein deutscher Jurist. Er ist Inhaber einer Kanzlei für rechtliche Betreuung, Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung und arbeitet freiberuflich für die Justiz. Für die Wahlperiode 2024 bis 2028 wurde Klaus zum ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Dresden berufen.

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