BGH zieht enge Grenze für Beschwerden von Angehörigen
Ein naher Angehöriger kann nicht allein deshalb Beschwerde einlegen, weil eine Betreuung um die Umgangsbestimmung erweitert wird und der spätere Kontakt zu ihm betroffen sein könnte. Der Bundesgerichtshof stellt klar: Entscheidend ist die formelle Beteiligung im ersten Rechtszug. Erst ein…