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Frühjahrskonferenz der Justizminister: Reform des Betreuungsrechts auf dem Prüfstand

Am 5. und 6. Juni 2024 kamen die Justizminister der Länder im Rahmen ihrer Frühjahrskonferenz in Hannover zusammen, um über verschiedene rechtliche Themen zu beraten. Ein zentraler Punkt der Diskussion war das Betreuungsrecht, insbesondere die Vorschriften zur Schlussrechnungslegung und Schlussprüfung.

Die Justizminister äußerten ihre Bedenken hinsichtlich der praktischen Anwendung dieser Vorschriften. Sie stellten fest, dass die derzeitige Handhabung nicht den vom Reformgesetzgeber angestrebten Erleichterungen entspricht. Im Gegenteil: Die Minister sind der Ansicht, dass die aktuellen Regelungen zu Rechtsunsicherheit führen und das Betreuungsverfahren unnötig verkomplizieren und verzögern.

Unter dem Tagesordnungspunkt I.21 forderten die Minister das Bundesministerium der Justiz (BMJ) auf, zu prüfen, ob und in welcher Weise die Entlastung der Gerichte sowie der Betreuerinnen und Betreuer durch eine Vereinfachung der Vorschriften zur Schlussabwicklung besser gefördert werden kann. Damit soll das Ziel einer effizienteren und rechtssicheren Abwicklung in Betreuungsverfahren erreicht werden.

Diese Diskussion zeigt, dass die Reform des Betreuungsrechts, die eigentlich eine Entlastung bringen sollte, in der Praxis noch nicht die erhofften Wirkungen entfaltet hat. Die Prüfung durch das BMJ wird daher mit Spannung erwartet, um mögliche Änderungen herbeizuführen, die sowohl die Rechtssicherheit erhöhen als auch den Verfahrensablauf beschleunigen könnten.

Steffen Klaus ist ein deutscher Jurist. Er ist Inhaber einer Kanzlei für rechtliche Betreuung, Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung und arbeitet freiberuflich für die Justiz. Für die Wahlperiode 2024 bis 2028 wurde Klaus zum ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Dresden berufen.

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