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Bundestag beschließt Notvertretungsrecht für Ehegatten

Am 18.05.2017 wurde ein Gesetzesentwurf durch den Bundestag für ein Vetretungsrecht von Ehepartnern beschlossen. Damit soll geregelt werden, dass Ehegatten automatisch in einer Notsituation ein Vertretungsrecht in medizinischen Angelegenheiten erhalten.

Was die Mehrheit der Deutschen ohnehin für geltendes Recht angenommen hat, ist jetzt in einen Gesetzentwurf durch den Bundestag beschlossen worden.  Bei einem Unfall oder einer plötzlichen schweren Erkrankung soll der Ehegatte ein automatisches Vertretungsrecht des Ehepartners in medizinischen und damit zusammenhängenden finanziellen Angelegenheiten erhalten. Gleiches soll für eingetragene Lebenspartner gelten.

Obwohl viele Ehepartner glaubten, sie besäßen bereits ein solches Notfallvertretungsrecht, musste bisher ein Betreuer über das Betreuungsgericht bestellt werden. Dies konnte dann auch der Ehegatte sein.

Diese Neuregelung wurde vor allem von den Ländern gefordert. In dem Entwurf der Bundesregierung wurde allerdings eine Beschränkung auf die Gesundheitssorge vorgesehen. Über die finanziellen Angelegenheiten sollte weiterhin das Betreuungsgericht entscheiden. Im Gesetzentwurf des Bundesrates wurde außerdem eine Erklärung des handelnden Ehegatten oder Lebenspartners vorgesehen, dass er mit dem Vertretenen verheiratet oder verpartnert ist, nicht getrennt lebt und ihm weder das Vorliegen einer Vollmacht oder das Bestehen einer Betreuung noch ein entgegenstehender Wille des anderen Ehegatten bekannt ist. Auf diese Erklärung wurde in der Abstimmung im Bundestag allerdings verzichtet.

Neben dieser Regelung wurde außerdem beschlossen, ein Einsichtsrecht des behandelnden Arztes in das Zentrale Vorsorgeregister zu schaffen. Darüber hinaus werden die pauschalen Stundensätze für Berufsbetreuer und -vormünder um jeweils fünfzehn Prozent erhöht.

Steffen Klaus ist ein deutscher Jurist. Er ist Inhaber einer Kanzlei für rechtliche Betreuung, Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung und arbeitet freiberuflich für die Justiz. Für die Wahlperiode 2024 bis 2028 wurde Klaus zum ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Dresden berufen.

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