Zwangsbehandlung bleibt Ausnahmefall
Der Referentenentwurf des BMJV zur ärztlichen Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht zieht eine enge Grenze. Zwang soll nicht leichter werden.
Der Referentenentwurf des BMJV zur ärztlichen Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht zieht eine enge Grenze. Zwang soll nicht leichter werden.
Vor Kurzem wurde der Schlussbericht zum Forschungsvorhaben „Evaluierung des Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten vom 17. Juli 2017“ veröffentlicht. Dieser Bericht wirft erneut ein Schlaglicht auf die kontroverse Thematik…